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VGH Bayern, 01.08.2003 - 9 C 03.1600 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Verfahrensaussetzung - Kündigung - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung eines Schwerbehinderten; Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung; Sachentscheidung vor Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; Abwarten der Entscheidung über Schwerbehinderteneigenschaft als Voraussetzung für Aussetzung eines anderen anhängigen ...
- Judicialis
VwGO § 94
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 22.05.2003 - W 3 K 03.446
- VGH Bayern, 01.08.2003 - 9 C 03.1600
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85
Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …
Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2003 - 9 C 03.1600
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zur Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung vor Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft: BVerwGE 81, 84 ff.) hängt die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung des Integrationsamtes (früher: der Hauptfürsorgestelle) weder in formeller noch in materieller Hinsicht von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers ab, dessen Kündigung vom Arbeitgeber beabsichtigt ist (…vgl. a.a.O. S. 93 f.).